Häufig gestellte Fragen zur Physiotherapie
Bitte kommen Sie pünktlich, damit die volle Behandlungszeit genutzt werden kann. Bei Verspätungen kann ich die Behandlung aus organisatorischen Gründen nicht verlängern.
Ja, selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler:in privat zur Physiotherapie kommen – ganz ohne ärztliche Verordnung. Präventive Maßnahmen wie Haltungsverbesserung, Rückentraining oder muskulärer Ausgleich dienen der Gesundheitsförderung und Vorbeugung. Diese Leistungen sind zwar nicht über die Krankenkasse abrechenbar, bieten aber eine effektive Möglichkeit, Beschwerden frühzeitig zu vermeiden und Ihre Lebensqualität aktiv zu verbessern.
Ich arbeite mit einer Vielzahl moderner Methoden wie manueller Therapie, Faszientechniken, Kinesio-Taping, Narbenbehandlung, FOI , medizinischem Training und Triggerpunktbehandlungen – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Ja, ich biete auch Hausbesuche an – ideal für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder in der Reha-Phase. Bitte informieren Sie mich bei der Terminvereinbarung, wenn die Behandlung bei Ihnen zu Hause stattfinden soll. Wichtig: Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss der Hausbesuch ausdrücklich auf der ärztlichen Verordnung angegeben sein.
Beim ersten Termin nehme ich mir ausreichend Zeit für ein Gespräch und eine ausführliche Befundaufnahme. Gemeinsam besprechen wir Ihre Beschwerden, Ziele und den optimalen Therapieplan. In vielen Fällen findet bereits die erste Behandlungseinheit statt.
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie in der Regel eine Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt – diese ist Voraussetzung für eine Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Wenn Sie einen Hausbesuch wünschen, muss dieser ausdrücklich auf der Verordnung vermerkt sein – andernfalls werden die Kosten dafür nicht übernommen. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur richtigen Ausstellung.
Eine reguläre Einheit dauert 45 Minuten. Die genaue Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung oder der gewählten Leistung.
Für Ihre physiotherapeutische Behandlung bringen Sie bitte bequeme Kleidung, ein großes Handtuch sowie – falls vorhanden – aktuelle ärztliche Befunde, MRT-Bilder, Röntgenaufnahmen oder OP-Berichte mit. Diese Unterlagen ermöglichen eine gezielte und individuell abgestimmte Therapie – für bestmögliche Behandlungserfolge.
Ja, das ist möglich. Ich bitte Sie jedoch, Termine spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristig nicht wahrgenommene Termine muss ich Ihnen leider privat in Rechnung stellen, da ich diese Zeit fest für Sie eingeplant habe. Akute Ereignisse ausgenommen.
Ja, wenn Sie eine gültige Verordnung haben, können Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen. Den Differenzbetrag zahlen Sie privat. Als Wahltherapeutin reiche ich keine Direktverrechnung ein, aber ich unterstütze Sie gerne bei der Einreichung. Den Restbetrag können Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Weitere Fragen?
Das hängt ganz von Ihrer individuellen Situation ab. Manchmal reichen wenige Termine, in anderen Fällen ist eine längerfristige Betreuung sinnvoll. In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung zehn Einheiten – je nach Verlauf und Bedarf kann die Anzahl aber individuell verkürzt oder verlängert werden. Nach dem Ersttermin kann ich eine realistische Einschätzung geben.
Grundsätzlich ja – Bewegung ist oft sogar förderlich. Allerdings sollten Sie bestimmte Übungen oder Belastungen mit mir absprechen, damit die Therapie nicht beeinträchtigt wird.
Ich selbst behandle keine Babys oder Kleinkinder, da es dafür spezialisierte Physiotherapeut\:innen mit entsprechender Zusatzausbildung braucht – besonders in den Bereichen Entwicklungsförderung und kindgerechte Therapie. Gerne vermittle ich Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Kolleg\:innen, die auf Kinderphysiotherapie spezialisiert sind.
Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung richten sich nach Art und Umfang der Therapie. Für präventive Maßnahmen ist eine private Abrechnung möglich – mit oder ohne ärztliche Verordnung. In bestimmten Fällen kann auch eine Verordnung zur Gesundheitsvorsorge ausgestellt werden. Gerne bespreche ich alle Optionen und Kosten transparent mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder bei der Terminvereinbarung.
Je nach Verfügbarkeit ja. Ich empfehle aber, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, da viele Zeiten rasch ausgebucht sind.
Worauf Sie nach der physiotherapeutischen Behandlung achten sollten, hängt von Ihrer individuellen Situation, dem Behandlungsziel und der angewandten Technik ab. Ob Ruhe, Bewegung oder bestimmte Übungen sinnvoll sind, kläre ich mit Ihnen im persönlichen Gespräch – so erhalten Sie genau die Empfehlungen, die zu Ihrem Körper und Ihrem Therapieplan passen.
Ja, eine Pause in der Therapie ist grundsätzlich möglich – etwa bei Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen. Wie lange eine Verordnung gültig bleibt und ob eine Unterbrechung zulässig ist, hängt jedoch von den aktuellen Kassenrichtlinien ab. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse oder behandelnden Ärzt\:in, da diese Vorgaben individuell variieren können. Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung und Abstimmung Ihrer Termine.
Verordnungen haben ein Gültigkeitsdatum. Sollte Ihre Verordnung abgelaufen sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung, um die Behandlung fortzusetzen – insbesondere bei Kassenabrechnung.
Physiotherapie umfasst ein breites Spektrum therapeutischer Maßnahmen zur Wiederherstellung von Bewegungsfunktionen. Massagen sind Teil davon, aber nicht gleichzusetzen. Ich kombiniere beides gezielt – je nach Beschwerdebild.
